Fortschritte bei der Reduktion von Regulierungskosten

Bern, 24.02.2016 - Der Bundesrat hat den Bericht „Massnahmen zur Reduktion von Regulierungskosten – Umsetzungsstand und weiteres Vorgehen“ an der Sitzung vom 24. Februar 2016 gutgeheissen. Von 32 Massnahmen sind zwölf bereits umgesetzt. Neun weitere folgen bis Ende 2016. Einige E-Government-Projekte benötigen hingegen mehr Zeit.

Mit dem Bericht über die Regulierungskosten legte der Bundesrat 2013 erstmals eine Schätzung der Regulierungskosten in zwölf ausgewählten Bereichen vor. Gleichzeitig schlug er 32 Massnahmen vor, um die Regulierungskosten in diesen Bereichen zu senken.

Der vorliegende Bericht geht auf das Postulat Föhn (15.3787) zurück, das nach dem Stand der Umsetzung fragt. Die Zwischenbilanz zeigt, dass die Umsetzung der Massnahmen auf gutem Weg ist: Zwei Drittel der Massnahmen werden bis Ende 2016 umgesetzt, und in elf Bereichen wird mindestens eine Massnahme in Kraft sein. Einige Beispiele: Unter klar definierten Bedingungen können Abweichungen von der detaillierten Arbeitszeiterfassungspflicht vereinbart werden; die Vorschriften im Arbeitsrecht wurden an die Brandschutzvorschriften angepasst; das Online-Dienstleistungsangebot im Bereich Mehrwertsteuer wurde verbessert; weiter wird in der Berufsbildung das Qualifikationsverfahren vereinfacht. Eine rasche Umsetzung der Massnahmen im Sinne des Postulats ist somit zu einem grossen Teil erfüllt.

Ein Drittel der Massnahmen benötigt allerdings mehr Zeit. Dabei handelt es sich einerseits um E-Government-Projekte, wie die Gesamterneuerung der IT-Landschaft im Zollbereich. Andererseits hängen einige Massnahmen von Entscheiden im Parlament ab. So ist zum Beispiel die Abschaffung der Emissionsabgabe Teil der Unternehmenssteuerreform III, die sich in der parlamentarischen Beratung befindet. Zudem bedingen mehrere Massnahmen eine Koordination mit den Kantonen oder liegen in deren Verantwortung. Dies ist der Fall mit dem Informatikportal im Bereich Zulassung ausländischer Erwerbstätiger oder mit der weiteren Standardisierung der Baugesetzgebung.

Neben dem Postulat Föhn hat das Parlament auch die Motion Fournier (15.3210) dem Bundesrat überwiesen. Die Motion fordert den Bundesrat auf, Massnahmen in seiner Kompetenz sofort an die Hand zu nehmen und für die Massnahmen auf Gesetzesebene innerhalb von neun  Monaten eine Botschaft vorzulegen. Der Postulatsbericht nimmt die Gelegenheit wahr, zu zeigen, wie er die Forderungen der Motion Fournier umzusetzen gedenkt.


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Nicolas Wallart,
SECO,
Leiter Regulierungsanalyse,
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Letzte Änderung 30.01.2024

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