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FremdmitteilungVeröffentlicht am 7. Oktober 2025

Verordnung über Massnahmen gegenüber Guinea-Bissau

Bern, 07.10.2025 — Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 6. Oktober 2025 Anhang 1 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Guinea-Bissau geändert. Dabei wurden bei sechs natürlichen Personen die Finanzsanktionen aufgehoben. Die Massnahmen treten am 8. Oktober 2025 um 23:00 Uhr in Kraft.